Anti-Gewalt-Training
Das AAT® wurde 1987 von Prof. Dr. Jens Weidner und Dr. Michael Heilemann entwickelt und von ihnen in der Jugendanstalt Hameln erstmals durchgeführt. Grundlage des AAT® ist ein positives Menschenbild, welches Gewalt ablehnt und gleichzeitig die Persönlichkeit des Einzelnen respektiert. Das AAT® ist eine Spezialform Sozialen Trainings. Es hat ein lerntheoretisch/kognitives Paradigma mit der Vorgabe konfrontativ und provokativ zu arbeiten. In ihm sind körpersprachliche, psychodramatische und erlebnisorientierte Elemente integriert. Grundannahme des Trainings ist, dass Gewalttäter Konfrontation brauchen und wollen, um sich zu positionieren.
Ziel des AAT ist es, die gesenkte Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt anzuheben und weiteren Gewaltdelikten entgegenzuwirken. Parallel soll den Teilnehmern ein neues Verhaltensrepertoire durch Erweiterung ihrer sozialen Kompetenzen vermittelt werden. Dies geschieht durch Anwendung verschiedener Erfahrungen und Elemente von Psychotherapiekonzepten (Verhaltenstherapie, kognitive Therapieformen, Psychodrama, Gestalttherapie). Die Täter sollen sich von der Gewalt distanzieren, Betroffenheit für die eigenen Gewalthandlungen entwickeln und lernen, Konflikte verbal auszutragen. Aggressionsauslöser sollen bewusst gemacht und Provokationen nicht mehr als existenziell bedrohlich erlebt werden. Die Täter sollen befähigt werden, sich in die Opferperspektive zu versetzen und Mitgefühl für die Opfer zu entwickeln. Falsch wahrgenommene Realitäten werden aufgezeigt. Den Teilnehmern wird die Gelegenheit eröffnet, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Ihnen wird die Chance geboten, aus ihrem Gewaltkreislauf auszusteigen.
- Analyse der Aggressivitätsauslöser
- Einzelinterviews im Beisein der Gruppe (1:1-Befragung, „Experteninterview“)
- Tatkonfrontation auf dem „Heißen Stuhl“ und Provokationstest
- Opferbriefe, Opferfilme und Opferaufsätze zum „Einmassieren von Opferleid“
- Deeskalationsübungen
- Distanzierungsbrief zur Gewalt und an die Clique
- Attraktivitätstraining und Kompetenzerweiterung
- Erlebnispädagogische Maßnahmen (Klettergarten, „Kampfkunsteinheit“)
- Hausaufgaben zum Thema Gewalt über den gesamten Trainingszeitraum
Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren, Heranwachsende und Erwachsene. Eine Teilnahme kann auf Eigeninitiative erfolgen. Auffällige Jugendliche können von Jugendämtern angemeldet werden. Den Hauptanteil bilden jedoch Gewalttäter, die über Staatsanwaltschaft, Gericht oder Bewährungshilfe zugewiesen werden.
Eine Teilnahme am Training kann erfolgen im Rahmen einer
- Weisung § 10, I, 6 JGG i.V.m § 23 JGG,
- Auflage § 15 JGG i.V.m. § 23 JGG,
- Strafaussetzung § 21 JGG i.Vm. §§ 27, 60 JGG,
- Diversion § 45 JGG,
- Einstellung § 47 JGG
- Bewährung nach §§ 57 ff StGB
Die Bewerber führen ein Aufnahmegespräch mit den zukünftigen TrainerInnen. Bei Aufnahme ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, wonach Urteile, Berichte des Jugendamtes und Ermittlungsakten eingesehen werden dürfen. Die Einverständniserklärung enthält auch die Erlaubnis zum konfrontativen und provokativen Umgang. Bei Minderjährigen unterzeichnen die gesetzlichen Vertreter ebenfalls.
- Alkohol- oder Drogenabhängige
- psychisch Kranke
- Menschen mit kognitivem Handicap
- Sexualstraftäter
- Fehlen jedweder Einsicht
- Einbindung in kriminelle Strukturen mit hohem Organisationsgrad
Hier behalten sich die TrainerInnen auf jeden Fall eine Entscheidung über eine Teilnahme vor.
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann das Training als Maßnahme einer Sozialen Gruppenarbeit betrachtet werden (§§ 27, 29 SGB VIII). Dem entsprechend ist eine Kostenübernahme mit den zuständigen Jugendämtern zu klären. Im Gerichtsverfahren ist zwischen Jugendhilfe im Strafverfahren und dem Gericht zu klären, ob das Jugendamt die Auflage/Weisung befürwortet und die Kosten trägt. In allen Fällen, in denen das Jugendamt nicht Kostenträger ist, kann die Teilnahme z.B. auch in Eigenfinanzierung des Teilnehmers erfolgen. Vor Trainingsbeginn muss die Kostenträgerschaft eindeutig geklärt sein.
Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass die Teilnehmer einen Trainingsvertrag mit Einverständniserklärung und Interventionserlaubnis unterschreiben. Gleichzeitig wird den TrainerInnen eine Schweigepflichtentbindung gegeben. Bei Minderjährigen unterzeichnen die gesetzlichen Vertreter ebenfalls. Die Trainingsgruppe setzt sich aus 8 bis 10 Teilnehmern zusammen. Voranmeldungen sind jederzeit möglich. Die Zeit bis zum Trainingsbeginn wird durch regelmäßige Einzelgespräche mit dem Koordinator überbrückt. So lassen sich erste Informationen besorgen und die Teilnahmemotivation wird deutlich. Abbrüche gerade zu Beginn oder während des Trainings werden so minimiert. Die Trainingsgruppe wird von zwei zertifizierten AAT®-Trainer geleitet. Unterstützt werden sie von Tutoren. Hierbei handelt es sich um ehemalige Teilnehmer mit hohem Status im Umfeld Gewaltbereiter, welche die Trainingsziele aktiv umsetzen und mit den Trainingsinhalten vertraut sind.
Das Training orientiert sich an den ISS-Standards. Es umfasst je nach Teilnehmerzahl 20 bis 25 Abende, je Woche zu 3 Stunden Dauer, eine Abschlussveranstaltung, zusätzlich ein bis zwei Ganztagestermine mit erlebnispädagogischem Anteil. Das Training umfasst letztlich einen Zeitraum von etwa 5-6 Monaten.
Norbert Ries
Dipl. Sozialpädagoge FH
AAT/CT-Trainer
Fon 0621/59 29 61-18
Fax 0621/59 29 61-19
Ries(at)pfaelzischerverein.de
Büro Schulstr. 25, 67059 Ludwigshafen