anti - gewalt -training

Pfälzischer Verein für Soziale Rechtspflege Vorderpfalz e.V.
Anti-Gewalt-Training

Berliner Str. 52
67059 Ludwigshafen

Fon 0621 / 59 29 61-18
Fax 0621 / 59 29 61-19

Norbert Ries
Dipl. Sozialpädagoge FH
AAT/CT-Trainer

Fon 0621/59 29 61-18
Fax 0621/59 29 61-19

Berliner Str. 52
67059 Ludwigshafen

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Was ist Anti - Gewalt - Training ?

Das Anti-Gewalt-Training ist eine Form des Sozialen Trainings, speziell konzipiert für jugendliche Gewalttäter ab 14 Jahren, Heranwachsende und Erwachsene, die durch Straftaten in Verbindung mit Gewalt auffällig wurden und/oder dadurch straffällig wurden und ihre Handlungen als legitime Form der Auseinandersetzung ansehen.

Im Landgerichtsbezirk Frankenthal/Pfalz werden vom Pfälzischen Verein für Soziale Rechtspflege Vorderpfalz e.V. Anti-Gewalt-Trainings (auch Anti-Agressions-Trainings® genannt) angeboten. Koordiniert wird die Durchführung der Trainings von Norbert Ries, Diplom-Sozialarbeiter (FH). Die Trainings werden von vereinsinternen und -externen TrainerInnen durchgeführt. Diese sind vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS), Frankfurt zu AAT/CT® TrainerInnen ausgebildet und zertifiziert. Grundlage der jeweiligen TrainerInnenkonzepte sind die Standards des ISS.

Das AGT beinhaltet verschiedene psychotherapeutische Konzepte, ohne selbst Therapie zu sein. Die Trainings finden in Ludwigshafen und Frankenthal statt. Bei entsprechend zahlreicher Anmeldung sind örtliche Veränderungen möglich.

Konzept

Inhalt

Das AAT® wurde 1987 von Prof. Dr. Jens Weidner entwickelt und von ihm mit Dr. Michael Heilemann in der Jugendstrafanstalt Hameln erstmals durchgeführt. Grundlage des AAT® ist ein positives Menschenbild, welches Gewalt ablehnt und gleichzeitig die Persönlichkeit des Einzelnen respektiert. Das AAT® ist eine Spezialform Sozialen Trainings. Es hat ein lerntheoretisch/kognitives Paradigma mit der Vorgabe konfrontativ und provokativ zu arbeiten. In ihm sind körpersprachliche, psychodramatische und erlebnisorientierte Elemente integriert. Grundannahme des Trainings ist, dass Gewalttäter Konfrontation brauchen und wollen, um sich zu positionieren.

Ziele

Ziel des AAT ist, die gesenkte Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt anzuheben und weiteren Gewaltdelikten entgegenzuwirken. Parallel soll den Teilnehmern ein neues Verhaltensrepertoire durch Erweiterung ihrer sozialen Kompetenzen vermittelt werden. Dies geschieht durch Anwendung verschiedener Erfahrungen und Elemente von Psychotherapiekonzepten (Verhaltenstherapie, kognitive Therapieformen, Psychodrama, Gestalttherapie). Die Täter sollen sich von der Gewalt distanzieren, Betroffenheit für die eigenen Gewalthandlungen entwickeln und lernen, Konflikte verbal auszutragen. Aggressionsauslöser sollen bewusst gemacht und Provokationen nicht mehr als existenziell bedrohlich erlebt werden. Die Täter sollen befähigt werden, sich in die Opferperspektive zu versetzen und Mitgefühl für die Opfer zu entwickeln. Falsch wahrgenommene Realitäten werden aufgezeigt. Den Teilnehmern wird die Gelegenheit eröffnet, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Ihnen wird die Chance geboten, aus ihrem Gewaltkreislauf auszusteigen.

Methoden

    * Analyse der Aggressivitätsauslöser
    * Einzelinterviews im Beisein der Gruppe (1:1-Befragung, „Experteninterview“)
    * Tatkonfrontation auf dem „Heißen Stuhl“ und Provokationstest
    * Opferbriefe, Opferfilme und Opferaufsätze zum „Einmassieren von Opferleid“
    * Deeskalationsübungen
    * Distanzierungsbrief zur Gewalt und an die Clique
    * Attraktivitätstraining und Kompetenzerweiterung
    * Erlebnispädagogische Maßnahmen (Klettergarten, „Kampfkunsteinheit“)
    * Hausaufgaben zum Thema Gewalt über den gesamten Trainingszeitraum

Zielgruppe

Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren, Heranwachsende und Erwachsene. Eine Teilnahme kann auf Eigeninitiative erfolgen. Auffällige Jugendliche können von Jugendämtern angemeldet werden. Den Hauptanteil bilden jedoch Gewalttäter, die über Staatsanwaltschaft, Gericht oder Bewährungshilfe zugewiesen werden.

Aufnahme

Eine Teilnahme am Training kann erfolgen im Rahmen einer

Weisung § 10, I, 6 JGG i.V.m § 23 JGG,
Auflage § 15 JGG i.V.m. § 23 JGG,
Strafaussetzung § 21 JGG i.Vm. §§ 27, 60 JGG,
Diversion § 45 JGG,
Einstellung § 47 JGG  
Bewährung nach §§ 57 ff StGB

Die Bewerber führen ein Aufnahmegespräch mit den zukünftigen TrainerInnen. Bei Aufnahme ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, wonach Urteile, JGH-Berichte und Ermittlungsakten eingesehen werden dürfen. Die Einverständniserklärung enthält auch die Erlaubnis zum konfrontativen und provokativen Umgang. Bei Minderjährigen unterzeichnen die gesetzlichen Vertreter ebenfalls.

Ausschlusskriterien

Alkohol- oder Drogenabhängige
Psychisch Kranke
Minderbegabte
Sexualstraftäter
Fehlen jedweder Einsicht
Einbindung in kriminelle Strukturen mit hohem Organisationsgrad

Hier behalten sich die TrainerInnen auf jeden Fall eine Entscheidung über eine Teilnahme vor.

Finanzierung und Kosten

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann das Training als Maßnahme einer Sozialen Gruppenarbeit betrachtet werden (§§ 27, 29 KJHG). Dem entsprechend ist eine Kostenübernahme mit den zuständigen Jugendämtern zu klären. Im Gerichtsverfahren ist zwischen Jugendgerichtshilfe und dem Gericht zu klären, ob die JGH die Auflage/Weisung befürwortet und das Jugendamt die Kosten trägt. In allen Fällen, in denen das Jugendamt nicht Kostenträger ist, kann die Teilnahme über zweckgebundene Bußgeldzuweisungen oder auch Eigenfinanzierung des Teilnehmers erfolgen.
Kostenträgerschaften über freie Träger, zum Beispiel dem Pfälzischen Verein, können vereinbart werden. Dies betrifft vor allem Erwachsene, die keinen Kostenanteil tragen können.

Vor Trainingsbeginn muss die Kostenträgerschaft eindeutig geklärt sein.
Die Kosten belaufen sich zur Zeit auf 1.500 € pro Teilnehmer.

Rahmenbedingungen

Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass die Teilnehmer einen Trainingsvertrag mit Einverständniserklärung und Interventionserlaubnis unterschreiben. Gleichzeitig wird den TrainerInnen eine Schweigepflichtentbindung gegeben. Bei Minderjährigen unterzeichnen die gesetzlichen Vertreter ebenfalls. Die Trainingsgruppe setzt sich aus bis zu sechs Teilnehmern zusammen. Voranmeldungen sind jederzeit möglich. Die Zeit bis zum Trainingsbeginn wird durch regelmäßige Einzelgespräche mit dem Koordinator überbrückt. So lassen sich erste Informationen besorgen und die Teilnahmemotivation wird deutlich. Abbrüche gerade zu Beginn oder während des Trainings werden so minimiert. Die Leitung des Trainings hat eine SozialarbeiterIn/pädagogIn mit AAT®-Trainerlizenz. Regelmäßig nimmt eine weitere TrainerIn teil. Unterstützt werden sie von Tutoren. Hierbei handelt es sich um ehemalige Teilnehmer mit hohem Status im Umfeld Gewaltbereiter, welche die Trainingsziele aktiv umsetzen und mit den Trainingsinhalten vertraut sind.

Verlauf

Das Training orientiert sich an den ISS-Standards. Es umfasst 15 Abende in der Woche mit je 3 Stunden Dauer einschließlich Abschlussessen, zusätzlich ein Wochenende mit erlebnispädagogischem Anteil. Die Trainingsvor- und Nachbereitung umfasst pro Sitzung etwa 1 Stunde. Das Erstgespräch mit den TrainerInnen dauert ebenfalls pro Teilnehmer 1 Stunde. In dem Gespräch werden noch einmal Motivation und Trainingsinhalte besprochen und über die Teilnahme entschieden. Insgesamt umfasst das Training einschließlich Vor- und Nachbereitung 100 Zeitstunden, bei einem Anteil von etwa 75 Stunden reiner Trainingszeit. Die restlichen 25 Stunden werden für Verwaltungsarbeiten, Kontakte zu Behörden und Informationsbeschaffung aufgewendet. Das Training verteilt sich über einen Zeitraum von 3-4 Monaten.

Wege zum JURELU - Lageplan, Wegbeschreibung

Mit der Bahn…

…erreichen Sie uns in nur 10 Gehminuten vom Hauptbahnhof Ludwigshafen aus. Direkt nach dem Haupteingang des Bahnhofsgebäudes rechts halten, dann immer gerade aus über den großen Platz, dann immer gerade aus über die Westendstraße rüber und unter der Unterführung weiter der Bahnhofstraße folgen. Die Ampelkreuzung Heinigstraße gerade überqueren. DAS HAUS folgt ca. 200m später auf der linken Seite. Der Eingang des JURELU befindet sich in der Berliner Str. 52 auf der Rückseite des Kulturzentrums DAS HAUS.

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Mit dem Auto…

…über die Zufahrtsstraßen B 9 (aus Speyer kommend), A 650 (aus DÜW, FT und LU- Nord kommend) oder Brunckstraße halten Sie sich stets Richtung Ludwigshafen Mitte/ BASF/ Rathaus und nehmen auf der Hochstraße der Innenstadt die Ausfahrt/ Anschlussstelle Heinigstraße/ Rathaus. Sie stoßen dann auf die Heinigstraße und biegen die zweite Möglichkeit links ab (=Bahnhofstraße). Nach ca. 200 m befindet sich DAS HAUS auf der linken Seite. Der Eingang des JURELU befindet sich in der Berliner Str. 52 auf der Rückseite des Kulturzentrums DAS HAUS.

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Parken….

….. in der Bahnhofstraße biegen Sie die erste Möglichkeit nach links in die Berliner Straße. Dort befinden sich kostenpflichtige Parkbuchten direkt vor dem JURELU. Sollte kein Parkplatz frei sein, folgen Sie der Berliner Straße. Sie stoßen dann direkt auf den ebenfalls kostenpflichtigen Parkplatz „Jägerstraße".