Geschäftsstelle in der Jugendarrestanstalt Worms

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Pfälz. Verein für Soziale Rechtspflege Vorderpfalz e.V.
Geschäftsstelle in der JAA Worms

Richard Bauer
Amtsinspektor

Martinsgasse 2
67547 Worms

Tel 06241 / 905 - 164
Fax 06241 / 905 - 165

Bankverbindung
Kontonr. 23 221
BLZ 553 900 00
Wormser Volksbank
>> email an
>> Richard Bauer
Email: Poststelle.JAAWO@Vollzug.jm.rlp.de

Ziele

In der Jugendarrestanstalt befindet sich eine Geschäftsstelle des Pfälzischen Vereins für Soziale Rechtspflege Vorderpfalz e.V., die sich um die Belange jugendlicher Strafentlassener im Einzugsbereich Worms und um die Jugendlichen in der Jugendarrestanstalt bemüht. Der Verein finanziert hierzu diverse Angebote.

Jugendarrestanstalt Worms

Vollzugsleiter Vertreter Medienreferent Sozialarbeiter
Edgar Guleritsch
Richter am Amtsgericht

Fon 06241 / 90 52 04

Iris Blankenhorn
Richterin am Amtsgericht

Fon 06241 / 90 52 11

Edgar Guleritsch
Richter am Amtsgericht

Fon 06241 / 90 52 04

Joachim Janke
Dipl. Sozialpädagoge

Fon 06241 / 90 51 61

Leitlinien für die Gestaltung des Jugendarrestes

Die Jugendarrestanstalt will erzieherische Arbeit leisten mit dem Ziel, den Jugendlichen und Heranwachsenden Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer Schwierigkeiten zu geben, aber auch zu vermitteln, dass das Einhalten von Regeln im täglichen Zusammenleben notwendig ist.

Unsere Ziele

sollen dem Arrestanten helfen

  • Fortsetzung des abweichenden Verhaltens vorzubeugen,
  • das Selbstwertgefühl zu fördern,
  • Konfliktsituationen zu erkennen und sich mit ihnen auseinandersetzen,
  • Kommunikations- und Kontaktschwierigkeiten wahrzunehmen und zu beheben,
  • Zukunftsperspektiven für eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung aufzuzeigen,
  • das Bewusstsein von Tatverantwortung zu wecken und das Einstehen für begangenes Unrecht zu lernen,
  • Bewusstmachen der derzeitigen Lebenssituation,
  • Kreativität fördern,
  • sinnvolle Freizeitmöglichkeiten für sich zu entdecken.

Das Ziel des Arrestes ist es also, den Jugendlichen durch erzieherische Kurse, Beratung, Sport und gemeinsame Freizeitgestaltung sozial zu fördern. Die Chancen der sozialen Integration nach der Entlassung sollen erhöht werden, soweit dies überhaupt durch die Kürze der Zeit möglich sein kann. An diesem Erfordernis der erzieherischen Zielsetzung hat sich die Gestaltung des Arrestvollzuges auszurichten. Schon aus der kurzen Verweildauer der Jugendlichen im Arrestvollzug sind dem Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes Grenzen gesetzt. Dennoch können ihnen während des Vollzuges konkrete Lern- und Erziehungsmöglichkeiten vermittelt und praktische Lebenshilfen angeboten werden. Oftmals handelt es sich um Dinge, die sie außerhalb des Arrestes nicht wahrnehmen, denen sie sich aber innerhalb der Anstalt nicht entziehen können und meist auch gar nicht wollen. Nach einer recht kurzen Phase der Eingewöhnung gelingt es häufig, eine Atmosphäre der Freiwilligkeit zu schaffen und die Jugendlichen zu motivieren, bereitwillig an vielen Angeboten teilzunehmen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Der Jugendliche soll im Arrest ein geregeltes Leben kennen lernen, sich ordentlich und zuverlässig verhalten, Anerkennung in der Gruppe finden und diese Verhaltensweisen auch möglichst nach seiner Entlassung praktizieren.

Folgende, konkrete Angebotsmaßnahmen werden derzeit durchgeführt

In Einzelgesprächen und Gruppenveranstaltungen mit sozialen Trainingsinhalten soll den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, über Probleme in der Familie, im Freundeskreis, in der Schule, am Arbeitsplatz, mit Abhängigkeiten und im Umgang mit Geld zu sprechen und zu reflektieren, eigene Schwierigkeiten zu erkennen, Lösungsmöglichkeiten zu finden und soziale Probleme zu meistern.
Im Werkraum (Bastelraum) soll ihnen Gelegenheit gegeben werden, einzelne Arbeitsvorgänge zu erlernen und das Erfolgserlebnis vermittelt werden, eigenständig einen brauchbaren Gegenstand herzustellen. Hierzu zählt die Arbeit mit Holz und Ton, es werden außerdem Flechtarbeiten, Emailleschmuckstücke und Glückwunschkarten hergestellt. Diese Bastelartikel werden vom Personal an einem Tag auf dem sozialen Weihnachtsmarkt verkauft; von den Einkünften wird wieder Bastelmaterial besorgt.
Weitere pädagogische Maßnahmen sind Sport, insbesondere Fahrradfahren. Hier soll der Jugendliche wieder Körperbewusstsein erfahren, Kondition trainieren und Gruppenverhalten erlernen. In Verbindung mit Verkehrstraining, Bewerbertraining, Gruppen zum Umweltschutz, Kulturgruppen und Gesprächsgruppen werden auch außerhalb der Anstalt Veranstaltungen wahrgenommen. Es wurde bereits das AKW in Biblis besucht, Wasserwerke besichtigt, ein Schilfklärwerk mehrfach unter fachkundiger Anleitung besucht, ebenso ein Maschinenwerk. Diese Außentermine werden stets mit unseren Fahrrädern angefahren.
Außenarbeiten (Beschäftigung) finden, sofern Arbeit vorhanden, samstags im Tierheim statt. Hierbei werden ca. 4 bis 6 Jugendliche zu Bau- und Reinigungsarbeiten unter Aufsicht eingesetzt. Ab März 2003 wird die Jugendarrestanstalt im Rahmen eines Öko-Projektes die Stadt Worms bei der Reinigung öffentlicher Plätze und Grünanlagen jeweils 2x monatlich tatkräftig unterstützen.

Vollstreckungszuständigkeit

Die Vollstreckungszuständigkeit wird in § 6 der Landesverordnung über den Vollstreckungsplan vom 19. November 1976 in der Fassung vom 21. Juli 1997 (GVBI. S. 289) geregelt. In der Jugendarrestanstalt Worms gibt es 28 Plätze für männliche und fünf für weibliche Arrestanten.

Jugendarrest ist Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest.

Der Freizeitarrest wird für die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen und Heranwachsenden verhängt und auf zwei Freizeiten bemessen.

Der Kurzarrest wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wenn der zusammenhängende Vollzug aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint und weder die Ausbildung noch die Arbeit des Jugendlichen beeinträchtigt werden. Dabei stehen zwei Tage Kurzarrest einer Freizeit gleich.

Der Dauerarrest beträgt mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen. Er wird nach vollen Tagen oder Wochen bemessen.

Jugendarrest wird verhängt wegen strafbarer Handlung durch Urteil oder wegen Nichterfüllung richterlicher Weisung durch Beschluss.

Wegbeschreibung

Anfahrt mit dem Auto über die A 61

  • Abfahrt Worms Zentrum (Zubringer)-K 17
  • geradeaus zur Kolpingstraße Richtung Stadtmitte
  • geradeaus (Willy-Brandt-Ring, Luther-Ring, Adenauer-Ring)
  • rechts (Denkmal 1918) von Schönstraße ca.100m geradeaus
  • rechts abbiegen in die Martinsgasse, ca. 200 m geradeaus
  • auf der linken Seite befindet sich die JAA Worms

Anfahrt mit dem Auto über die A 67 Karlsruhe-Frankfurt

  • Abfahrt Lorsch Richtung Worms
  • nach dem Überqueren der Rheinbrücke gleich rechts abbiegen in den Nibelungen Ring, ca. 1500 m geradeaus fahren
  • links abbiegen in den Berliner Ring
  • geradeaus in Richtung Bahnhof
  • nach dem Verkehrskreisel ca. 150 m nach links in die von-Schön-Str. abbiegen
  • geradeaus über den Adenauer-Ring
  • rechts abbiegen in die Martinsgasse, ca. 200 m geradeaus
  • auf der linken Seite befindet sich die JAA Worms

Zu Fuß ab Bahnhof Worms

  • durch die Fußgängerzone (Wilhelm-Leuschner-Straße) bis zur Ampel laufen, Ampel überqueren
  • geradeaus zum Obermarkt laufen
  • am Amtsgericht links durch die Hardtgasse laufen
  • nach ca. 100 m in die Martinsgasse einbiegen
  • auf der rechten Seite befindet sich die JAA Worms

Besuch von Arrestanten in der Jugendarrestanstalt Worms

Bei gegebenem Anlass können Besuche in der Anstalt zugelassen werden. Vereinbarte Besuche können Sie freitags in der Zeit zwischen 12.45 Uhr und 15.15 Uhr durchführen. Die Besuchsdauer beträgt 15 Minuten.
Die Besuche werden von Bediensteten der Anstalt beaufsichtigt.
Zum Besuch können grundsätzlich nur Familienangehörige, Ehegatten, Freundin oder Freund zugelassen werden, wenn keine besonderen Ausschließungsgründe vorliegen.
Besucher können während des Besuches einen angemessenen Geldbetrag für die Arrestanten einzahlen sowie Wäsche zum Wechseln mitbringen bzw. herausnehmen.
Rechtsanwälte, Polizeibedienstete, Bewährungshelfer sowie Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe und sonstige caritative Verbände oder öffentliche Stellen werden nach vorheriger Anmeldung zu den allgemeinen Dienststunden zugelassen.
Alle Besucher müssen sich mittels Ausweis/Dienstausweis ausweisen.

Brief- und Telefonkontakt

Die Arrestanten können uneingeschränkt Briefe empfangen.
Gleiches gilt auch für das Versenden von Briefen, sofern die Arrestanten im Besitz von Briefmarken sind. Telefonate sind mit Ausnahme dringender Einzelfälle grundsätzlich nicht möglich. Die Anstalt verfügt über keinen öffentlichen Fernsprecher.
Beim Vorliegen eines dringenden Einzelfalles setzen Sie sich mit der Anstalt unter 06241 - 905  164 in Verbindung.

Ehrenamtliche Vollzugshelfer

Aufgeschlossene Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein ehrenamtliches Engagement bei der Betreuung und Anleitung unserer jungen Arrestanten interessieren, sind herzlich willkommen.

Als Ansprechpartnerin der Anstalt für Interessenten an einer ehrenamtlichen Vollzugstätigkeit steht
Petra Bickel , Dipl.Sozialpädagogin , unter 06241 - 905 161 gerne zur Verfügung.

Seelsorgerische Betreuung

Zweimal pro Woche betreuen evangelische und katholische Seelsorger Gruppen- und Einzelgesprächskreise in unserem Hause.

Ableistung von Praktika für Studenten

Für Studenten der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik besteht die Möglichkeit der Ableistung ihrer Praktika in unserer Anstalt. Mehrfach konnten ehemalige Praktikanten/innen im Anschluss an ihr Praktikum als Honorarkräfte weiterbeschäftigt werden.
Derzeit werden durch Honorarkräfte verschiedene wöchentliche Gesprächs-, Sport- und Kreativgruppen in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Anstalt durchgeführt.

Arbeits- und Produktionsmöglichkeiten

Arbeit ist eines der Grundbedürfnisse jedes Menschen!
Wir sind stets auf der Suche nach geeigneter, möglichst auch wirtschaftlich ergiebiger Arbeit für unsere jungen Insassen.
Das Heranführen der Arrestanten an eine wertgeschätzte kontinuierliche Arbeit ist ein wertvolles Sozialisationserlebnis.

Unternehmer im Einzugsgebiet unserer Anstalt, die einfachere manuelle Arbeiten vergeben können, erhalten innerhalb der Anstalt einen Fertigungsraum zugewiesen, in dem die arbeitswilligen und arbeitsfähigen Arrestanten unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten ein wirtschaftlich sinnvolles Tagewerk verrichten.
Die Konditionen, unter denen Auftraggeber „arbeiten lassen können" sind für Unternehmer durchaus attraktiv.

Interessenten werden gebeten, sich unter 06241 - 905 164 mit Herrn Bauer in Verbindung zu setzen.

In den hauseigenen Werkräumen wird für die Arrestanten derzeit pädagogisches Werken und Basteln mit Holz, Papier, Gips und Keramik angeboten.